Rechtsprechung
BVerfG, 18.01.1974 - 1 BvR 2266/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.04.1978 - VI R 142/76
Verwitwete mit Kindern - Lohnsteuerklasse III
Es kommt hinzu, daß das BVerfG wiederholt entschieden hat, es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, daß nur zusammenlebende Ehegatten in den Genuß der Splittingvergünstigung kommen könnten (vgl. Beschlüsse vom 19. Juli 1973 1 BvR 214/73, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz - ab 1958 -, § 26, Rechtsspruch 27, und vom 18. Januar 1974 1 BvR 2266/73, StRK, Einkommensteuergesetz - ab 1958 -, § 26, Rechtsspruch 28, im Verhältnis zu dauernd getrenntlebenden Ehegatten; Beschluß vom 28. August 1975 1 BvR 243/75, StRK, Einkommensteuergesetz - ab 1958 -, § 26, Rechtsspruch 31, im Verhältnis zu Geschiedenen; Beschluß vom 4. September 1974 1 BvR 272/73 - nv -, im Verhältnis zu ledigen Müttern). - BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
Verfassungsmäßigkeit der Norm - Freibetrag - Ehegatte - Dauerhaftes Getrenntleben …
Diese Auffassung hat das BVerfG im Beschluß vom 18. Januar 1974 1 BvR 2266/73 zu der gleichliegenden Rechtslage des § 26 des EStG gebilligt, in dem es darauf hinweist, daß keine Benachteiligung gegenüber Ledigen bestehe und daß auch kein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre vorliege.